Inzwischen muss man sich ja schon rechtfertigen, wenn man das Grundgesetz - auch als Grenze dessen, was der Staat darf, zitiert. So massiv werden die Forderungen zur Einschränkung der individuellen Freiheit und Selbstbestimmung, der "eigentlich" unveräußerlichen Grundrechte auf Leben, Würde und informatorische Selbstbestimmung (u. a. B. Post- und Briefgeheimnis, Unverletzlichkeit der Wohnung, Verbot von Ausnahmegerichten, Recht auf einen gesetzlichen Richter und rechtliches Gehör - siehe auch
Wikipedia
"Grundrechte (Deutschland)" )vorgetragen. Innenminister Schäuble führt hier nahtlos das Werk seines Vorgängers "Sheriff" Schily fort:
- Online-Durchsuchungen ohne Rechtsgrundlage, gegen entsprechende Gerichtsbeschlüsse
- aussergerichtliche Inhaftierungen in Sonderlagern (Guantanamo läßt grüßen!)
- Verbot von Handy und Internet für Terroristen
- vorsorgliche Exekutierung von mutmaßlichen Terroristen ohne rechtsstaatliches Verfahren
Ganz abgesehen davon, dass manche Vorschläge schon technisch nicht durchführbar sind (- schließlich melden sich die Terroristen mit dieser Berufsbezeichnung bei Handykauf oder der Internetanmeldung - Herrn Schäuble zuliebe!), verraten sie aber auf jeden Fall, dass Schäuble, Verfassungschutzchef Fromm und andere ihrer Gefolgsleute nicht begriffen haben, dass Grundrechte nicht dadurch geschützt werden, indem man sie mit Füßen tritt.
Aber die Vorstellung, dass Schäuble's Verfassungschützer bei der Online-Durchsuchung Plastiksprengstoff im heimischen PC hinterlassen und diesen remote zünden, wenn der Besitzer, äh Terrorist, sich anmeldet, reicht wenigstens als Idee für einen schlechten Film.
Aber nicht um Freiheit und Demokratie zu schützen!
ravmaan - 11. Jul, 12:10