Donnerstag, 6. März 2008

...Staat unterstützt verurteilten Mörder!

Soweit sind wir also auch schon: Während für die sog. Terroristensuche alle Mittel recht sein sollen, und keiner der Verantwortlichen sich nach Verfassung und Gesetz richten will, wird dem verurteilten Mörder des Kindes Jakob von Metzler Prozesskostenhilfe gegeben, damit er Schmerzensgeld einklagen kann. Bei dem Kauf der Bankkundendaten aus Liechtenstein hatte auch kein Verantwortlicher irgendwelche Bedenken geäußert, weil die Daten illegal beschafft worden waren.

Um das Versteck des entführten Kindes herauszubekommen, hatte der zuständige Polizeivizepräsident dem Mörder Gewalt angedroht, falls er die Polizei nicht zu dem Jungen führe. Leider war da der Junge aber schon von dem inhaftierten Markus Gäfgen ermordet.

Der bereits zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder will jetzt mit staatlicher Prozesskostenhilfe Schmerzensgeld erstreiten.

Schlussendlich will der Mörder damit natürlich freikommen und straffrei bleiben, weil ihm ja Schlimmes widerfahren sei!

An die Eltern, Verwandten und den ermordeten Jungen denken diese "Juristen" aber nicht. Schließlich hat der Mord ja nichts mit dem Mörder zu tun.....

... schizophren, dieses Deutschland, und seine Verantwortlichen sind verantwortungslos und feige!

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