...gegen jedes Recht!

Donnerstag, 6. März 2008

...Staat unterstützt verurteilten Mörder!

Soweit sind wir also auch schon: Während für die sog. Terroristensuche alle Mittel recht sein sollen, und keiner der Verantwortlichen sich nach Verfassung und Gesetz richten will, wird dem verurteilten Mörder des Kindes Jakob von Metzler Prozesskostenhilfe gegeben, damit er Schmerzensgeld einklagen kann. Bei dem Kauf der Bankkundendaten aus Liechtenstein hatte auch kein Verantwortlicher irgendwelche Bedenken geäußert, weil die Daten illegal beschafft worden waren.

Um das Versteck des entführten Kindes herauszubekommen, hatte der zuständige Polizeivizepräsident dem Mörder Gewalt angedroht, falls er die Polizei nicht zu dem Jungen führe. Leider war da der Junge aber schon von dem inhaftierten Markus Gäfgen ermordet.

Der bereits zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder will jetzt mit staatlicher Prozesskostenhilfe Schmerzensgeld erstreiten.

Schlussendlich will der Mörder damit natürlich freikommen und straffrei bleiben, weil ihm ja Schlimmes widerfahren sei!

An die Eltern, Verwandten und den ermordeten Jungen denken diese "Juristen" aber nicht. Schließlich hat der Mord ja nichts mit dem Mörder zu tun.....

... schizophren, dieses Deutschland, und seine Verantwortlichen sind verantwortungslos und feige!

Freitag, 9. November 2007

...mit Hitlervergleich gegen Kritik!

Die taz berichtet, dass Innenminister Schäuble Kritiker an seinen Plänen zur Vorratsdatenspeicherung mit Hitler verglichen hat:
09. November 2007
KARLSRUHE taz Innenminister Schäuble provozierte mal wieder, diesmal mit einem Hitler-Vergleich. "Wir hatten den 'größten Feldherrn aller Zeiten', den GröFaZ, und jetzt kommt die größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten", assoziierte er am Mittwochabend vor Journalisten und Richtern in Karlsruhe. Der geschmacklose Vergleich galt einer Sammel-Verfassungsbeschwerde, die der AK Vorratsdatenspeicherung, ein Zusammenschluss von Bürgerrechtsgruppen, initiiert hat.

Damit setzt Schäuble und die Regierungskoalition einen Höhepunkt bei der Verunglimpfung und Beschimpfung der Bürger der Bundesrepublik Deutschland.
Allein die immer wiederkehrende Behauptung "wer nichts zu verbergen habe, ..." könne doch der ungezügelten Sammlung von privaten Daten über die Bürger ohne Probleme zustimmen, rückt den um sein Informations-Selbstbestimmungsrecht besorgten Bürger schlicht in die Nähe von Korruption und Verbrechen.
Warum genehmigen sich dann aber die Abgeordneten selbst eine Ausnahme beim geplanten Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, aber nicht Journalisten und Ärzten?

Und der Vergleich mit Hitler ist an Geschmacklosigkeit nicht mehr zu überbieten! Welche Verachtung gegenüber Recht und Gesetz und dem Schutz des Bürgers da entgegengebracht wird, mag jeder selbst entscheiden! Für mich allerdings hat sich Herr Schäuble damit so disqualifiziert, dass er zurücktreten müsste. Aber soviel Anstand ist wohl nicht zu erwarten!

Montag, 17. September 2007

...übergesetzlicher Notstand

Wenn mir das Bundesverfassungsgericht einfach die Gelegenheit nimmt, Passagierflugzeuge, die voll mit Menschen sind abzuschiessen, dann berufe ich mich einfach auf den übergesetzlichen Notstand.

Schlichte Gemüter wägen einfach ab, hier 100 Menschen, da mehr, also habe ich das Recht, so zu handeln. Dass unser Verteidigungsminister ein solches schlichtes Gemüt ist, ist aber eher abwegig. Kommt er doch aus dem Bundesland, in dem bei der Entführungsfall Jakob von Metzler dieser übergesetzliche Notstand gerichtlich verneint wurde (Fall Daschner).

Interessant ist es, dass die aktuelle Regierung Tag vorübergehen lässt, um verfassungswidrige Forderungen aufzustellen, oder vom Bundesverfassungsgericht verbotene Maßnahmen als aktuell notwendig ausgegeben werden.

Ein fürwahr seltsames Rechtsempfinden! Auf der anderen Seite werden die Bürger nicht nur verunsichert, sondern auch weiter daran gewöhnt, dass Gesetze für Politiker anscheinend nicht gelten....

Womit hat der deutsche Bürger diese dummen Forderungen verdient, die elementare Menschenrechte missachten?
Warum haben wir politisch Verantwortliche, die so phantasielos sind, dass sie nur durch Gesetzesbruch die Sicherheit ihrer Bürger zu gewährleisten glauben?

Samstag, 1. September 2007

...ohne rechtsstaatliche Kontrolle!

Laut FAZ-Online vom 31.08.2007 will Bundesinnenminister Schäuble die Online-Durchsuchung ohne richterliche Genehmigung:
Schäuble setzt auf Spähprogramme
31. August 2007
Die Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zur heimlichen Online-Überwachung von Computern gehen laut einem Zeitungsbericht weiter als bisher bekannt. Wie die „Berliner Zeitung“ unter Berufung auf den Entwurf des neuen BKA-Gesetzes berichtet, soll das Bundeskriminalamt Online-Durchsuchungen für begrenzte Zeit auch ohne richterliche Genehmigung durchführen dürfen.

Was man dann weiter so liest, insbesondere die Aussagen der verantwortlichen Politiker und Behördenchefs (BKA-Präsident Ziercke), der wird das Gefühl nicht los, dass hier bar jeglicher Sachkenntnis eine Suppe angerührt werden soll, bei der weder klar ist, was rein kommt, noch ob das, was dann gekocht wird, überhaupt verdaulich ist.

Bedenklich stimmt auch die Eile, mit der die Online-Durchsuchung noch vor einem Entscheid des Bundesverfassungsgerichts Gesetz werden soll. Bisher habe ich Herrn Schäuble immer für einen hochintelligenten Menschen gehalten, aber was will er mit dieser rechtsstaatlich nicht sauberen Methode eigentlich erreichen? Mehr Sicherheit bestimmt nicht!
Denn durchsucht werden können nur die unbedarften Anwender, alle anderen werden sich gegen diese dilettantischen bundeskriminalistischen Hackergehversuche zu schützen wissen.
Also geht es nicht um das organisierte Verbrechen oder die Terrorismusabwehr. Um was dann? Es kann nur so sein, dass die Praxis aus der Steuerfahndung oder der GEZ-Verfolgung in andere Rechtsgebiete übertragen werden soll: Der Bürger ist generell verdächtig und darf deswegen präventiv ausgeforscht werden.

Ja und die Politiker, die solches anzetteln? Ja die werden durch ihre Immunität geschützt! So bekommen wir halt wieder etwas feudale Gesellschaftsstrukturen: Wer Macht hat, braucht den Mißbrauch nicht zu verantworten, denn bereits die Kontrolle wird behindert und wer Untertan ist, ist generell verdächtig...

Und die, die heute besonders laut schreien, die Grünen und die SPD, die haben Otto Schily als Bundesinnenminister solche Methoden ersinnen und als erster einsetzen geheim lassen. Jetzt also laut zu jammern, beweist nur die Inkonsistenz ihrer Aussagen.

Mittwoch, 11. Juli 2007

...bald werden wir vorsorglich online exekutiert!

Inzwischen muss man sich ja schon rechtfertigen, wenn man das Grundgesetz - auch als Grenze dessen, was der Staat darf, zitiert. So massiv werden die Forderungen zur Einschränkung der individuellen Freiheit und Selbstbestimmung, der "eigentlich" unveräußerlichen Grundrechte auf Leben, Würde und informatorische Selbstbestimmung (u. a. B. Post- und Briefgeheimnis, Unverletzlichkeit der Wohnung, Verbot von Ausnahmegerichten, Recht auf einen gesetzlichen Richter und rechtliches Gehör - siehe auch Wikipedia
"Grundrechte (Deutschland)" )
vorgetragen. Innenminister Schäuble führt hier nahtlos das Werk seines Vorgängers "Sheriff" Schily fort:
  • Online-Durchsuchungen ohne Rechtsgrundlage, gegen entsprechende Gerichtsbeschlüsse
  • aussergerichtliche Inhaftierungen in Sonderlagern (Guantanamo läßt grüßen!)
  • Verbot von Handy und Internet für Terroristen
  • vorsorgliche Exekutierung von mutmaßlichen Terroristen ohne rechtsstaatliches Verfahren
Ganz abgesehen davon, dass manche Vorschläge schon technisch nicht durchführbar sind (- schließlich melden sich die Terroristen mit dieser Berufsbezeichnung bei Handykauf oder der Internetanmeldung - Herrn Schäuble zuliebe!), verraten sie aber auf jeden Fall, dass Schäuble, Verfassungschutzchef Fromm und andere ihrer Gefolgsleute nicht begriffen haben, dass Grundrechte nicht dadurch geschützt werden, indem man sie mit Füßen tritt.

Aber die Vorstellung, dass Schäuble's Verfassungschützer bei der Online-Durchsuchung Plastiksprengstoff im heimischen PC hinterlassen und diesen remote zünden, wenn der Besitzer, äh Terrorist, sich anmeldet, reicht wenigstens als Idee für einen schlechten Film.

Aber nicht um Freiheit und Demokratie zu schützen!

Donnerstag, 22. März 2007

...prügeln in der Ehe erlaubt!

...wenn Du aus einem Milieu kommst, in dem das halt so üblich ist!

So hat eine Frankfurter Richterin am Frankfurter Amtsgericht entschieden, und das unter anderem aus dem Koran begründet.

In dem Verfahren, um das es geht, macht eine deutsche Frau marokkanischer Herkunft geltend, von ihrem marokkanischen Mann häufig geschlagen worden zu sein und aktuell von ihm mit Morddrohungen überzogen zu werden. Die Richterin hatte trotzdem einen Härtefall verneint, und deshalb bestehe keinen Grund, die Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahrs zu vollziehen.

Gut ist, dass die Richterin nichts mehr mit dem Fall zu tun hat. Das ist aber das einzig Gute daran.

Wichtig ist jetzt zu klären,
  • wie kann sichergestellt werden, dass nicht individuelle weltanschauliche, religiöse oder sonstige Vorstellungen gegen unsere gültige Verfassung zum Tragen kommen?
  • (leider gibt es genügend Beispiel, in denen z. B. aus religiösen Gründen Teile unserer Gesetze aufgehoben w erden: siehe teilweise Aufhebung des Tierschutzgesetzes für das Schächten)
  • wie können Menschen mit solchen Auffassungen, in unserem Rechtssystem eine solche Verantwortung bekommen, wie diese Richterin?
  • wer trägt die Verantwortung für eine solche Fehlbesetzung?
  • wie es sein kann, dass die aktive Verletzung von Menschenrechten nicht zu Konsequenzen führt?

Besorgt stimmt mich schon, dass in diesem Fall von einer Vertretung unseres Rechtssystems Menschenrechte, Grundgesetz und gesunder Menschenverstand mit Füßen getreten wurde. D. h. da muss es ja ein Klima geben, in dem solche Meinungen über Recht und Gesetz gestellt werden.

Gleichzeitig zeigt es, wohin ungelenkte Migration ohne Integrationsverpflichtungen führt!

Ich habe auf jeden Fall keinen Bock auf die kalte Einführung der Scharia in Deutschland!

Wehret dem schon Begonnenen!

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