Donnerstag, 28. Februar 2008

Verfassungsgericht zeigt Politik den Weg!

Statt der Politik, die ausser Reden und schlampig zusammengeschusterten Gesetzen keinen Beitrag zu einer demokratie- und verfassungskonformen Online-Überwachung zustande brachte, musste wieder mal die Rechtssprechung Meilensteine setzen. Fünfundzwanzig Jahre nach dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung definierten die Karlsruher Verfassungsrichter das Grundrecht „auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“.

Damit reagierte das Bundesverfassungsgericht zwar formal auf die entsprechenden Gesetze aus NRW, hat aber doch allgemeinverbindlich für die ganze Bundesrepublik entschieden.
Damit ist Bundesinnenminister Schäuble, zusammen mit Schily, seinem Vorgänger, auf der ganzen Linie baden gegangen.

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