Donnerstag, 22. März 2007

...prügeln in der Ehe erlaubt!

...wenn Du aus einem Milieu kommst, in dem das halt so üblich ist!

So hat eine Frankfurter Richterin am Frankfurter Amtsgericht entschieden, und das unter anderem aus dem Koran begründet.

In dem Verfahren, um das es geht, macht eine deutsche Frau marokkanischer Herkunft geltend, von ihrem marokkanischen Mann häufig geschlagen worden zu sein und aktuell von ihm mit Morddrohungen überzogen zu werden. Die Richterin hatte trotzdem einen Härtefall verneint, und deshalb bestehe keinen Grund, die Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahrs zu vollziehen.

Gut ist, dass die Richterin nichts mehr mit dem Fall zu tun hat. Das ist aber das einzig Gute daran.

Wichtig ist jetzt zu klären,
  • wie kann sichergestellt werden, dass nicht individuelle weltanschauliche, religiöse oder sonstige Vorstellungen gegen unsere gültige Verfassung zum Tragen kommen?
  • (leider gibt es genügend Beispiel, in denen z. B. aus religiösen Gründen Teile unserer Gesetze aufgehoben w erden: siehe teilweise Aufhebung des Tierschutzgesetzes für das Schächten)
  • wie können Menschen mit solchen Auffassungen, in unserem Rechtssystem eine solche Verantwortung bekommen, wie diese Richterin?
  • wer trägt die Verantwortung für eine solche Fehlbesetzung?
  • wie es sein kann, dass die aktive Verletzung von Menschenrechten nicht zu Konsequenzen führt?

Besorgt stimmt mich schon, dass in diesem Fall von einer Vertretung unseres Rechtssystems Menschenrechte, Grundgesetz und gesunder Menschenverstand mit Füßen getreten wurde. D. h. da muss es ja ein Klima geben, in dem solche Meinungen über Recht und Gesetz gestellt werden.

Gleichzeitig zeigt es, wohin ungelenkte Migration ohne Integrationsverpflichtungen führt!

Ich habe auf jeden Fall keinen Bock auf die kalte Einführung der Scharia in Deutschland!

Wehret dem schon Begonnenen!

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